Mittwoch, 21. November 2012

ABS für Motorräder wird ab 2016 Pflicht

 ABS für Motorräder wird ab 2016 Pflicht

Ab 2016 sollen neue Motorräder, Roller und Geländefahrzeuge in der Europäischen Union sicherer und sauberer werden. Große Motorräder (über 125 Kubikzentimeter Hubraum) sollen dann mit dem Antiblockiersystem (ABS) ausgestattet werden, kleinere Motorräder und Motorroller mit einem ABS- oder einem Kombi-Bremssystem. 

Das EU-Parlament stimmte am Dienstag für die neuen Vorschriften. Sie betreffen etwa 30 Millionen Fahrzeuge. Ab 2016 sollten für sie auch strengere Bestimmungen für Emissionen gelten. Sicherheitsbewusste Biker in Deutschland müssen aber nicht erst warten, bis die neue EU-Verordnung zur ABS-Pflicht für Motorräder greift. "Hierzulande ist das Antiblockiersystem inzwischen für die meisten aktuellen Modelle mit mehr als 125 Kubikzentimeter Hubraum serienmäßig oder optional erhältlich", sagt Reiner Brendicke, Hauptgeschäftsführer des Industrie-Verbands Motorrad (IVM). "Deutschland spielt da eine Vorreiterrolle, weil der Wunsch nach ABS-Systemen hier sehr ausgeprägt ist und die Industrie bereits ein entsprechendes Angebot in allen Fahrzeugkategorien geschaffen hat."

BMW Motorrad hat ABS nachgerüstet

So rüstete zum Beispiel BMW Motorrad in den vergangenen Monaten seine komplette Fahrzeugpalette mit serienmäßigen Stotterbremsen nach. Und von den vielen neuen Maschinen für 2013, die jüngst auf den Zweiradmessen Intermot in Köln und EICMA in Mailand enthüllt wurden, haben nahezu alle ABS an Bord.

ADAC fordert: auch bei Leichtkrafträdern Pflicht

In den Hubraumklassen bis 125 Kubikzentimeter sieht die Sache allerdings anders aus, ABS ist dort noch die Ausnahme. Für die bei Fahranfängern beliebten Leichtkrafträder müsse das System ebenfalls Pflicht werden, fordert unter anderem der ADAC. "Technisch lässt sich das problemlos machen, höhere Produktionskosten dürfen dem nicht im Wege stehen", betont ADAC-Motorradexperte Ruprecht Müller.

ABS-Pflicht erst ab 125 Kubikzentimetern

In der am Dienstag vom EU-Parlament verabschiedeten Verordnung zur ABS-Pflicht für motorisierte Zweiräder geht es vorrangig um Modelle mit mehr als 125 Kubikzentimeter Hubraum. Ab 2016 müssen die Hersteller alle neuen Modelltypen in diesen Klassen verbindlich mit ABS ausrüsten. Ab 2017 gilt diese Pflicht für alle zugelassenen Neufahrzeuge. Für die Achtelliter-Klasse sowie kleinere Motorräder und Roller bis einschließlich 50 Kubikzentimeter Hubraum haben die Hersteller die Wahl zwischen ABS und Kombibremsen, bei denen die Bremskraft automatisch auf beide Räder verteilt wird.

Kombibremsen weniger wirksam

"Kombibremsen haben aber den Nachteil, dass im Gegensatz zum kostspieligeren ABS ein Blockieren der Räder bei Vollbremsungen nicht verhindert wird", erklärt ADAC-Experte Müller. Ein Sturz sei dann in der Regel unvermeidbar.

Viel weniger Unfälle durch ABS

ADAC und IVM begrüßen die neue EU-Verordnung. Eine Untersuchung des ADAC von mehr als 1500 Verkehrsunfällen mit Motorradbeteiligung hat ergeben, dass mit Hilfe von ABS fast jeder fünfte Crash (21 Prozent) verhinderbar wäre oder glimpflicher ausgehen könnte. Bei sogenannten Alleinunfällen, in die ausschließlich ein Motorrad involviert war, hätte ABS sogar in 45 Prozent der Fälle geholfen.
Quelle: dpa

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